Letzte Aktualisierung: 03. Januar 2021

Die folgenden Veranstaltungsbedingungen gelten, soweit nicht anders angegeben, für alle Veranstaltungen der Katholischen jungen Gemeinde Ortsverband St. Clemens (vollständige Angaben siehe Impressum, nachfolgend „KjG St. Clemens”), für die eine vorherige Anmeldung erforderlich ist. Mit der Anmeldung erklärt der*die Teilnehmer*in und ggf. seine*ihre Personensorgeberechtigten (z.B. Eltern) die Veranstaltungsbedingungen gelesen und akzeptiert zu haben:

  • Bei minderjährigen Teilnehmer*innnen übertragen die Personensorgeberechtigten den für die Veranstaltung verantwortlichen Mitgliedern der Ortsleitung und Leitungsrunde (siehe Satzung, nachfolgend „Leiter*innen”) für den Veranstaltungszeitraum die Aufsichtspflicht. Die Personensorgeberechtigten setzten den*die Teilnehmer*in davon in Kenntnis, dass er*sie den Anweisungen der Leiter*innen Folge zu leisten hat. Dies erkennt der*die Teilnehmer*in an und weiß, dass ein Einfügen in die Gemeinschaft und die Teilnahme an gemeinsamen Aktivitäten erwartet wird.
  • Bei minderjährigen Teilnehmer*innen sind die Personensorgeberechtigten damit einverstanden, dass die Teilnehmer*innen tagsüber ohne Begleitung eines*einer Leiter*in, aber in Gruppen von mindestens drei Teilnehmer*innen, ausgehen und sich von der Gruppe entfernen dürfen. Sollte dies nicht zutreffen, sind die Leiter*innen vor der Anmeldung zu kontaktieren (siehe Kontakt)!
  • Für Schäden, die durch eine*n Teilnehmer*in verursacht wurden, ist diese*r beziehungsweise seine*ihre Personensorgeberechtigten haftbar.
  • Im Fall einer ernsthaften Erkrankung oder Verletzung ist der*die Teilnehmer*in und bei minderjährigen auch seine*ihre Personensorgeberechtigten damit einverstanden, dass die Leiter*innen die Entscheidung über eine eventuelle Krankenhausbehandlung und/oder Operation treffen dürfen, sofern bei minderjährigen Teilnehmer*innen eine vorherige Rücksprache mit den Personensorgeberechtigten nicht möglich sein sollte.
  • Sollte ein*e Teilnehmer*in den Anweisungen der Leiter*innen nicht Folge leisten, kann ein vorzeitiger Ausschluss von der Veranstaltung erfolgen. In diesem Fall trägt der*die Teilnehmer*in  beziehungsweise seine*ihre Personensorgeberechtigten die Kosten der vorzeitigen Rückreise des*der Teilnehmer*in und falls nötig eines*einer begleitenden Leiter*in. Sollten andere Maßnahmen anstelle einer Rückreise angemessener sein (zum Beispiel bei Tagesveranstaltungen) werden auch hierfür die Kosten in Rechnung gestellt.
  • Preis- und Programmänderungen aufgrund von höherer Gewalt oder Wettereinfluss können nicht ausgeschlossen werden.
  • Der*die Teilnehmer*in muss zum Zeitpunkt der Veranstaltung kranken- sowie haftpflichtversichert sein.
  • Der*die Teilnehmer*in hat den zu Beginn oder im Vorfeld der Veranstaltung bekannt gegebenen und gegebenenfalls im Laufe angepassten Regeln Folge zu leisten. Bei minderjährigen Teilnehmer*innen haben die Personensorgeberechtigten den*die Teilnehmer*in hierüber im Vorfeld zu belehren. Sollten diese Regeln nicht befolgt werden, können angemessene Maßnahmen (zum Beispiel der Einzug von Smartphones) getroffen werden.
  • Der*die Teilnehmer*in, und sollte diese*r minderjährig sein auch seine*ihre Personensorgeberechtigten, sind mit der elektronischen Verarbeitung aller, auch personenbezogenen, Daten, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung stehen, einverstanden. Zudem wird eingewilligt, dass diese unter Umständen an zuschussbewilligende und sonstige berechtigte Stellen weitergegeben werden (siehe Datenschutzerklärung).
  • Der*die Teilnehmer*in, und sollte diese*r minderjährig sein auch seine*ihre Personensorgeberechtigten, haben die Datenschutzerklärung der KjG St. Clemens gelesen und akzeptieren diese.
  • Bei einer Abmeldung nach dem verbindlichen Anmeldeschluss kann der gesamte Teilnahmebeitrag, sofern für die jeweilige Veranstaltung ein solcher erhoben wird, in Rechnung gestellt werden. Abmeldungen können grundsätzlich nur schriftlich erfolgen.
  • Sollte der Teilnahmebeitrag für KjG-Mitglieder bei einer Veranstaltung rabattiert sein, so muss spätestens zum Zeitpunkt der Anmeldung der Ortsleitung eine vollständige Beitrittserklärung vorliegen oder ein Eintrag in der Mitgliederdatenbank vorhanden sein.
  • Wird für eine Veranstaltung ein Teilnahmebeitrag erhoben, so ist dieser nach der Bekanntgabe der jeweiligen Zahlungsmodalitäten umgehend zu entrichten. Sollte das Zahlungsziel überschritten werden, so ist die Anmeldung ungültig und die Teilnahme an der Veranstaltung ist unter Umständen nicht mehr möglich. Im Einzelfall entscheidet die Ortsleitung.
  • Eine Anmeldung wird durch die Übermittlung des Online-Formulars oder einer sonstigen geeigneten Mitteilung und dem anschließenden Eingang bei der KjG St. Clemens verbindlich. Dabei müssen alle gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen, um eine gültige Anmeldung vornehmen zu können. Sollten sich einzelne Daten nach der Anmeldung ändern, ist die KjG St. Clemens hierüber umgehend schriftlich zu informieren.
  • Die KjG St. Clemens kann Veranstaltung ohne Angabe von Gründen jederzeit absagen. Die Teilnehmer*innen werden hierüber in geeigneter Form informiert. Gegebenenfalls bereits gezahlte Teilnahmebeiträge werden zurückerstattet. Andere Ansprüche gegenüber der KjG St. Clemens oder ihren Leiter*innen bestehen nicht.

Bei Fragen zu den Veranstaltungsbedingungen im Allgemeinen oder einer speziellen Veranstaltungen stehen wir jederzeit zur Verfügung. Alles hierzu ist unter Kontakt zu finden.