Bereits am 13. März 2019 hat die erste ordentliche Mitgliederversammlung nach unserer Gründung im letzten Jahr stattgefunden. Neben den Rechenschaftsberichten der damals noch sogenannten Gemeindeleitung wurden auch Wahlen abgehalten und über Anträge beraten. So wurde beispielsweise das Institutionelle Schutzkonzept des Ortsverbandes einstimmig beschlossen (umfangreiche Informationen zur Prävention sexualisierter Gewalt und zum ISK sind auch auf unserer Internetseite zu finden). Ebenso wurden umfangreiche Satzungsänderungen beschlossen, die Änderungen an der Satzung des KjG Diözesanverbandes Essen, welche am vorherigen Wochenende von der Diözesankonferenz beschlossen wurden, in die Satzung des Ortsverbandes umgesetzt haben.
Bei der Mitgliederversammlung, die mindestens einmal jährlich stattfindet, sind alle Dauermitglieder des Ortsverbandes stimmberechtigt. Fördermitglieder können beratend teilnehmen. Diese Art der Mitbestimmung, insbesondere von Kindern und Jugendlichen, ist ein wichtiger Grundsatz der Katholischen jungen Gemeinde bundesweit und Bestandteil ihrer Grundlagen und Ziele.